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In der Perzeption der deutschen Medien zum Bergkarabach-Konflikt bildet als Klassiker natürlich der Verweis auf Stalin, der diese Region Aserbaidschan zugeschlagen haben soll. Es wird behauptet, Stalin habe die Region Aserbaidschan „zugeschlagen“, was jedoch durch Archivdokumente widerlegt wird. Im Anhang dieses Schreibens ist ein entsprechendes Dokument beigefügt, das eindeutig belegt, dass die Region Bergkarabach innerhalb Aserbaidschans verbleiben sollte. Eine Abschrift des Dokuments liefert eine klare Übersetzung des entscheidenden Punkts: Am 5. Juli 1921 fand die Sitzung des Kaukasischen Büros (Kavbüro) statt, bei der beschlossen wurde, Bergkarabach innerhalb der Grenzen Aserbaidschans zu belassen.

„Ausgehend von der Notwendigkeit der Friendssicherung zwischen Muslimen und Christen und aufgrund der ökonomischen Verbundenheit von Berg- und Talkarabach mit Aserbaidschan, wird beschlossen, Bergkarabach innerhalb Aserbaidschans zu belassen und der Region mit dem administrativen Zentrum Schuscha, das Teil der autonomen Oblast ist, eine breite Autonomie zu gewähren.“[1]

Bemerkenswert ist, dass Stalin selbst bei dieser Entscheidung nicht abstimmte. Es ist möglich, dass er durch seine Anwesenheit oder Äußerungen den Verlauf der Entscheidung beeinflusste. Allerdings bleibt die Tatsache bestehen, dass die Zugehörigkeit Bergkarabachs zu Aserbaidschan in dem Dokument klar formuliert wurde – eine Tatsache, die nicht ignoriert werden kann. Dennoch wird in der deutschen Berichterstattung häufig eine von armenischer Seite geprägtes Narrativ übernommen, in der Ausdrücke wie „zugeschlagen“, „zugesprochen“ oder „angeschlossen“ verwendet werden, ohne deren historische Grundlage zu hinterfragen. Solche Formulierungen werden ungeprüft weiterverbreitet und tragen dazu bei, Fehlinformationen und Missverständnisse in der Öffentlichkeit zu verfestigen.

Von den Tagungsteilnehmern stimmten vier für den Verbleib Bergkarabachs bei Aserbaidschan, während sich drei Teilnehmer der Stimme enthielten.[2] Dies zeigt, dass es sich nicht um eine willkürliche Entscheidung Stalins handelte, sondern um ein mehrheitlich beschlossenes Vorgehen.

Die Aufzeichnungen und Diskussionen der Sitzung machen darüber hinaus deutlich, dass bei dieser Tagung nicht darüber verhandelt wurde, ob Bergkarabach an Aserbaidschan „zugeteilt“ werden müsse, wie es häufig kolportiert wird. Es ging vielmehr um die Verwaltung der Region im Rahmen der bestehenden territorialen Zugehörigkeit.

[1] Zit. nach RGASPI (Russisches Staatsarchiv für sozio-politische Geschichte), F.64, Op.1, D.1, L.125.

[2] Gulieva, D. P.: K istorii obrazovanija Nagorno-Karabachskoj Avtonomnoj Oblasti Azerbajdžanskoj SSR 1918-1925, Dokumenty i Materialy, Baku, 1989, S. 59.

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